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Abfertigung für das Landespersonal

Bedienstete der Autonomen Provinz Bozen haben das Recht eine Abfertigung zu erhalten, wenn sie mindestens an 15 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Monats ein Dienstverhältnis hatten.

Ist der Betrag der Abfertigung zu Lasten des NIFS/INPS höher als 50.000 Euro, bzw. als 90.000 Euro, wird die Abfertigung in maximal drei Raten ausbezahlt.

Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet.

Dienstverhältnisse unter einem Jahr

Für die Dienstverhältnisse unter einem Jahr, aber mit Mindestdauer von 15 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Monats, wird der Betrag der Abfertigung von der Landesverwaltung ausbezahlt.

Dienstverhältnisse ab einem Jahr

Für die Dienstverhältnisse ab einem Jahr besteht die Abfertigung aus einem Anteil zu Lasten des NIFS/INPS und aus einem eventuell zusätzlichen Anteil zu Lasten des Landes. Der zu Lasten des NIFS/INPS gehende Anteil wird von der Landesverwaltung vorgestreckt, wenn die Person, die das Dienstverhältnis beendet hat, eine entsprechende Sondervollmacht unterschreibt

Auszahlungstermine

Der Gesetzgeber hat für die Auszahlung der Abfertigung Termine vorgegeben:

Termine Auszahlung der Abfertigung

Die gesetzlichen Bestimmungen auf Staatsebene sehen längere Zahlungsfristen für bestimmte Rentenarten vor (z. B. Frührente für Früharbeitnehmer, Quote 103, cumulo usw.).

Ansprechpersonen

Walter Ficara

Informationen zur Abfertigung

Simon Höhn

Berechnung der Abfertigungen

Beatrice Serratore

Berechnung der Abfertigungen

David Salvetti

Berechnung der Abfertigungen

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Letzte Aktualisierung: 01/07/2025