Feiertage
Die auf einen Arbeitstag fallenden Feiertage führen zu einer verhältnismäßigen Kürzung der individuellen Wochenarbeitszeit und zwar unabhängig von der Verteilung derselben.
Berufskategorien
Im Zeiterfassungssystem erfolgt dies mit einer Gutschrift am betreffenden Feiertag bei einer 5-Tages-Woche.
Die Gutschrift beträgt:
- bei 19 Wochenstunden: 3,48 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 1,54 Stunden für den halben Feiertag
- bei 23 Wochenstunden: 4,36 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 2,18 Stunden für den halben Feiertag
- bei 28 Wochenstunden: 5,36 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 2,48 Stunden für den halben Feiertag
- bei 33 Wochenstunden: 6,36 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 3,18 Stunden für den halben Feiertag
- bei 38 Wochenstunden: 7,36 Stunden für den ganztägigen Feiertag und 3,48 Stunden für den halben Feiertag
Der Schulkalender ist durch den Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2012, Nr. 74, in geltender Fassung (Externer Link - Lexbrowser), festgelegt.
Der Schulkalender ist durch den Beschluss der Landesregierung vom 23. Jänner 2012, Nr. 74, in geltender Fassung (Externer Link - Lexbrowser), festgelegt.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: 01/07/2025