Aufnahme in den Landesdienst
Die Aufnahme in den Landesdienst kann befristet oder unbefristet erfolgen:
- Die Landesverwaltung kann Personal mit zeitlich befristetem Auftrag als Ersatz für abwesende Bedienstete aufnehmen. Dies erfolgt in der Regel über eine Auswahl nach Titeln.
- Die unbefristeten Aufnahmen dienen zur Besetzung freier Stellen und erfolgen vorwiegend durch Wettbewerbe.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: 02/12/2025