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Aufnahme in den Landesdienst

Die Aufnahme in den Landesdienst kann befristet oder unbefristet erfolgen:

  • Die Landesverwaltung kann Personal mit zeitlich befristetem Auftrag als Ersatz für abwesende Bedienstete aufnehmen. Dies erfolgt in der Regel über eine Auswahl nach Titeln
  • Die unbefristeten Aufnahmen dienen zur Besetzung freier Stellen und erfolgen vorwiegend durch Wettbewerbe.

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Letzte Aktualisierung: 02/12/2025