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Versetzungen für das Lehrpersonal der Berufsschulen

Die Versetzungsgesuche für eine neue Dienststelle für das darauf folgende Schuljahr müssen innerhalb 31. März beim Bereich Berufs- und Fachschulen eingereicht werden. Die Versetzungen werden vom Amt für Kindergarten- und Schulpersonal auf Vorschlag der zuständigen Bereichsleitung vorgenommen.

Rechtsquellen
Bereichsabkommen für das Lehrpersonal der Berufsschulen des Landes, der Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung sowie der Musikschulen, Art.26

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Letzte Aktualisierung: 26/06/2025