Gehalt & Benefits
Auf der folgenden Seite finden Sie die aktuellen Gehaltstabellen und die Vorteile für eine Kariere im Landesdienst.
Sind Sie bereits Bediensteter der Landesverwaltung erhalten Sie über folgenden Link Zugang zum MyNet Portal, wo Sie noch weitere Informationen und Formulare finden.
Das Gehalt der verschiednen Berufsbilder in der Verwaltung ist an eine Funktionsebene gebunden und setzt sich aus den Lohnteilen Gehalt, Sonderergänzungszulage und Zweisprachigkeit zusammen (ausgenommen Lehrer, Mitarbeiter für Integration und das Kindergartenpersonal). Einige Berufsbilder erhalten zudem noch eine spezifische Aufgabenzulagen.
- Gehaltstabelle des Verwaltungspersonals (Bruttogehalt)
In der obigen Tabelle finden Sie die drei genannten fixen Lohnelemente. Um Ihr mögliches Bruttogehalt zu berechnen, wählen Sie in der Navigationszeile am unteren Rand der Tabelle die Funktionsebene Ihres Berufsbildes aus (z.B. Verwaltugnssachbearbeiter 6. Funktionsebene also Liv.6). Nun müssen Sie noch im der grünen Zelle Ihren Zweisprachigkeitsnachweis auswählen (z.B. 6-Funktionsebene Voraussetzung B2 - B).
Das Anfangsbruttogehalt finden Sie in der ersten Zeile der Tabelle.
Personal der Schulen
In der folgenden Excel-Tabelle finden Sie die Bruttogehälter des Landespersonals an den Schulen, samt den zustehenden und individuellen Zulagen. Diese individuellen Zulagen können ergänzt oder abgeändert. Bei Fragen zur Einstufung oder dazu, ob Ihnen bestimmte Zulagen zustehen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kindergarten- und Schulpersonal.
- Gehaltstabelle des Lehrpersonal der Berufs-, Fach- und Musikschule
- Gehaltstabelle des Schulpersonal (noch in Ausarbeitung)
Kindergartenpersonal
In der folgenden Excel-Tabelle finden Sie die Bruttogehälter des Kindergartenpersonals samt den zustehenden und auch den individuellen Zulagen. Diese individuellen Zulagen können ergänzt oder abgeändert werden. Bei Fragen zur Einstufung und ob Ihnen diese Zulagen zustehen, wenden Sie sich an die Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal.
Für einige Berufsbilder ist es notwendig sich in den Außendienst zu begeben in solch einem Fall haben sie unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf eine Kilometervergütung die ebenso über den Lohnstreifen ausbezahlt werden. Die genauen Bestimmungen und Formulare für Außendienst finden die Landesbediensteten auf der Internen Seite des Gehaltsamtes.
Als Alternative zur Mensa stellt das Land allen Mitarbeitenden täglich einen Essensgutschein im Wert von 7 € zur Verfügung.
Der Zusatzrentenfonds ist ein Sparinstrument, das dir dabei hilft, nach und nach Kapital aufzubauen, das du später zusätzlich zu deiner staatlichen Pflichtrente nutzen kannst. Der von dir gewählte Prozentsatz wird direkt vom Gehalt einbehalten. Zusätzlich zahlt das Land als Arbeitgeber einen Teil (1-3%) für dich ein. Auch ein Teil deiner Abfertigung-TFR (18% bzw. 36,5%) fliest in den Laborfonds ein, zudem können zusätzlich freiwillig Beträge eigenständig an den Laborfonds überwiesen werden.
Um dem Zusatzrentenfonds beizutreten, wende dich am besten direkt an ein Patronat oder eine Gewerkschaft, und diese schicken dann den definitiven unterschriebenen Vertrag per PEC an das Gehaltsamt. Weitere Informationen findest du auf der Webseite Zusatzrente - Laborfonds (Investitionslinie etc.) und auf unserer Intranet-Seite.
Solltest du bereits in den Zusatzrentenfond eingeschrieben sein und in den Landesdienst wechseln (auch mittels Mobilität), muss um Wiedereinschreibung mit neuem Arbeitgeber beim Laborfonds angesucht werden, die vorgehensweise ist die selbe wie bei der Neueinschreibung.
Das Land beteiligt sich außerdem an Sanipro, einem ergänzenden Gesundheitsfonds, der dir entstandene Gesundheitskosten indirekt erstattet. Weitere Informationen findest du auf der Webseite von Sanipro.
Eine sofortige finanzielle Hilfe im Todesfall von Landesbediensteten. Für die Aufnahme in den Solidaritätsfonds wird ein einmaliger Betrag von 2,60 € vom Gehalt abgezogen. Im Falle des Todes eines Mitglieds wird der Betrag von 2,60 € für Mitglieder des Solidaritätsfonds vom Gehalt des Folgemonats abgezogen. Weitere Informationen findest du auf der myNET-Seite.
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Letzte Aktualisierung: 07/10/2026