Wiederaufnahme in den Landesdienst
Das Personal, das in der Vergangenheit bei der Landesverwaltung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag mit Eignung (im letztgenannten Fall nur wenn das antragstellende Personal nicht freiwillig gekündigt hat.) beschäftigt war, kann ohne zeitliche Begrenzung um die Wiederaufnahme in den Landesdienst ansuchen.
Die Wiederaufnahme in den Landesdienst liegt jedoch im Ermessen der Landesverwaltung, die in keiner Weise zur Wiederaufnahme verpflichtet ist. Für die Wiederaufnahme in den Dienst müssen Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst besitzen.
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Letzte Aktualisierung: 23/04/2026