Freie Stellen für das Lehrpersonal der Musikschulen
Laut der geltenden Personalordnung des Landes sind frei werdende Stellen über Medien bekannt zu machen. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6 Art. 12 Abs. 5)
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung Vorrang gegenüber weiteren Kandidaten.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Musikschulen - freien Stellen
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können die daran interessierten Kandidaten die Bewerbung direkt über die angegebene Landesdirektion bzw. Musikschule einreichen.
Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung (d.H. innerhalb Donnerstag 6. August 2026) können die daran interessierten Lehrpersonen, welchen eine Versetzung beantragt aber nicht erhalten haben, formell um Zuweisung dieser Stellen ansuchen.