Freie Stellen für das Lehrpersonal der Musikschulen
Laut der geltenden Personalordnung des Landes sind frei werdende Stellen über Medien bekannt zu machen. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6 Art. 12 Abs. 5)
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung Vorrang gegenüber weiteren Kandidaten.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Musikschulen - freien Stellen
Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung können die daran interessierten Lehrpersonen die Bewerbung direkt über die Musikschule einreichen.
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Letzte Aktualisierung: 01/08/2025