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Freie Stellen für das Lehrpersonal der Musikschulen

Laut der geltenden Personalordnung des Landes sind frei werdende Stellen über Medien bekannt zu machen. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6 Art. 12 Abs. 5)

Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung Vorrang gegenüber weiteren Kandidaten.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Musikschulen - freien Stellen

Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung können die daran interessierten Lehrpersonen die Bewerbung direkt über die Musikschule einreichen.


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Letzte Aktualisierung: 01/08/2025