Stellenwahl für das Lehrpersonal der Musikschulen
Die verfügbaren Stellen für Jahresbeauftragungen und Ersatzbeauftragungen werden in der Reihenfolge der entsprechenden Rangordnung durch Stellenwahl vergeben.
Die Stellenwahl für das Lehrpersonal der deutschen und ladinischen Musikschulen findet in der Regel Anfang August jedes Jahres statt. Die genauen Termine für die einzelnen Fächer werden Mitte Juli eines jeden Jahres im Internet und durch Aushang an den Anschlagtafeln der betroffenen Bereiche veröffentlicht.
Vollmacht
Wer bei der Stellenwahl nicht persönlich anwesend sein kann, hat die Möglichkeit, sich von einer ausdrücklich dazu bevollmächtigten Vertrauensperson vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person muss das unterzeichnete Vollmachtsformular (siehe Downloads) zusammen mit einer Kopie des gültigen Ausweises von der/vom Delegierenden und den eigenen gültigen Ausweis vorweisen.
Bedienstete der Personalabteilung sind nicht berechtigt, eine solche Vertretung zu übernehmen
Verzeichnis der verfügbaren Stellen
Das Verzeichnis der verfügbaren Stellen wird innerhalb 30. Juni eines jeden Jahres veröffentlicht und ist im Downloadbereich dieser Seite abrufbar. Bis zu 5 Tage vor der Stellenwahl kann es Änderungen im Stellenverzeichnis geben.
Für Fragen zu den einzelnen Stellen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule.
Bei der Stellenwahl können Lehrpersonen mit Eignung auch eine ausgeschriebene Stammrolle wählen.
Annahme der Stelle
Die Annahme der Stelle erfolgt durch Unterzeichnung einer Annahmeerklärung, die bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages als vorläufige Bestätigung gilt. Es ist nicht zulässig, die Stellenannahme an Bedingungen zu knüpfen oder eine Stelle mit Vorbehalt anzunehmen. Neben der uneingeschränkten Stellenannahme gibt es ausschließlich die Ablehnung der Stelle.
Wer verspätet zur Stellenwahl eintrifft, wählt nach seinem Eintreffen. Ist die Stellenwahl bereits abgeschlossen, gilt man als abwesend.
Abwesenheiten vom Dienst nach angenommener Stelle
Bei möglichen Abwesenheiten vom Dienst nach der Stellenannahme wird empfohlen, sich im Vorab zu informieren. Die Gesuche betreffend die Abwesenheiten vom Dienst sind nach Annahme der Stelle für die Genehmigung durch die zuständige Führungskraft an die betreffende Schule laut den geltenden Vorgaben zu übermitteln.
Dokumente zur Stellenwahl für das Lehrpersonal der Musikschulen
Nützliche Dokumente zur Stellenwahl für das Lehrpersonal der deutschen und ladinischen Musikschulen - Schujahr 2025-2026, welche am Freitag, den 1. August im Parterre der Abteilung Personal, Landhaus 8, Rittner Straße 5 in Bozen stattfindet.
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Letzte Aktualisierung: 07/07/2025