Aufnahme für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen
Rangordnungen
Die befristete Aufnahme des Lehrpersonals für die Berufsschulen und Fachschulen des Landes erfolgt in der Regel auf der Grundlage von ständigen Rangordnungen, in die sich die interessierten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend ihrer Muttersprache und des angestrebten Unterrichtsfachs eingetragen haben.
Im Anschluss an die befristete Einstellung kann über Bewertungsverfahren - Bezeichnung der Wettbewerbe und Ausbildungswettbewerbe für das Lehrpersonal - die "Eignung für den Lehrberuf" an den Berufsschulen und Fachschulen des Landes erworben werden.
Die Eignung für den Lehrberuf ist Grundlage und Voraussetzung für einen möglichen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die erworbene Eignung führt allerdings nicht zwangsläufig zur unbefristeten Einstellung: Diese ist abhängig von der jeweiligen Stellenverfügbarkeit.
Lehrpersonal der Berufsbildung - Rangordnungen des Landes
Ansprechpersonen
Ingrid Kofler
Eintragung in die Rangordnung
Brigitte Bertagnoll
Eintragung in die Rangordnung
Sylvia Clementi
Rechtsangelegenheiten im Bereich Lehrpersonal der Berufsbildung
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Letzte Aktualisierung: 02/07/2025