Überstunden
Bei entsprechendem Arbeitsbedarf können Sie verpflichtet werden, Überstunden zu leisten. Innerhalb eines Jahres dürfen es - von besonderen Ausnahmen abgesehen - jedoch nicht mehr als 180 Stunden sein.
Für das Personal, das für die Leistung von Überstunden ermächtigt wird, muss die zuständige Führungskraft eine schriftliche Überstundenermächtigung mit Angabe des Überstundenlimits beantragen:
- Verwaltung: Amt für Verwaltungspersonal
- Verwaltungspersonal der Schulen: Amt für Schulpersonal
- Integrationspersonal: Dienststelle für Kindergarten und Integrationspersonal
- Lehrpersonal der Berufsbildung: Amt für Schulpersonal
- Lehrpersonal der Musikschulen: Amt für Schulpersonal
Je nach Vereinbarung können die Überstunden auf Antrag ausbezahlt oder mit Zeitausgleich genommen werden.
Berufskategorien
Überstunden entstehen, wenn werktags vor 7:00 oder nach 19:00 Uhr (am Freitag nach 14:00 Uhr) oder an dienstfreien Tagen gearbeitet wird. Auch der positive Arbeitszeit- oder Gleitzeitsaldo über 50 Stunden wird am Monatsende zu den Überstunden gerechnet.
Das Stundenkonto von 50 Stunden wird für das Teilzeitpersonal proportional wie folgt gekürzt:
- 19 Wochenstunden: 25 Stundenkonto
- 23 Wochenstunden: 30 Stundenkonto
- 28 Wochenstunden: 37 Stundenkonto
- 33 Wochenstunden: 43 Stundenkonto
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Letzte Aktualisierung: 01/07/2025