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Überstunden

Bei entsprechendem Arbeitsbedarf können Sie verpflichtet werden, Überstunden zu leisten. Innerhalb eines Jahres dürfen es - von besonderen Ausnahmen abgesehen - jedoch nicht mehr als 180 Stunden sein.

Für das Personal, das für die Leistung von Überstunden ermächtigt wird, muss die zuständige Führungskraft  eine schriftliche Überstundenermächtigung mit Angabe des Überstundenlimits beantragen:

  • Verwaltung: Amt für Verwaltungspersonal
  • Verwaltungspersonal der Schulen: Amt für Schulpersonal
  • Integrationspersonal: Dienststelle für Kindergarten und Integrationspersonal
  • Lehrpersonal der Berufsbildung: Amt für Schulpersonal
  • Lehrpersonal der Musikschulen: Amt für Schulpersonal

Je nach Vereinbarung können die Überstunden auf Antrag ausbezahlt oder mit Zeitausgleich genommen werden.

Berufskategorien

Überstunden entstehen, wenn werktags vor 7:00 oder nach 19:00 Uhr (am Freitag nach 14:00 Uhr) oder an dienstfreien Tagen gearbeitet wird. Auch der positive Arbeitszeit- oder Gleitzeitsaldo über 50 Stunden wird am Monatsende zu den Überstunden gerechnet.
Das Stundenkonto von 50 Stunden wird für das Teilzeitpersonal proportional wie folgt gekürzt:

  • 19 Wochenstunden:     25 Stundenkonto
  • 23 Wochenstunden:     30 Stundenkonto
  • 28 Wochenstunden:     37 Stundenkonto  
  • 33 Wochenstunden:     43 Stundenkonto

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Letzte Aktualisierung: 01/07/2025