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Befristete Aufnahme über Direktberufung für das Lehrpersonal der Musikschulen

Unterrichtsaufträge an den Musikschulen, die anlässlich der Stellenwahl oder im Laufe des Schuljahres nicht auf der Grundlage der Rangordnung vergeben werden können, sind über Direktberufung von geeigneten Personen zu vergeben.


Um das Interesse an einer Direktberufung zu bekunden, wird der entsprechende Antrag über das Formblatt „Antrag Direktberufung Schuljahr“ an die Landesdirekton Deutsche und ladinische Musikschule gerichtet.
Ab dem 1. Juni eines jeden Jahres werden die Gesuche für das darauffolgende Schuljahr angenommen.

Die Anträge werden am Sitz der Landesmusikschuldirektion verwaltet, sind für die Dauer eines Schuljahres gültig und allen Musikschuldirektionen zugänglich.
Sobald eine Direktberufung notwendig wird, bedient sich die betroffene Schulleitung dieser Datensammlung und kontaktiert zuallererst – sofern vorhanden – Bewerberinnen und Bewerber mit der für das Fach vorgeschriebenen Ausbildung.

Im Falle einer Direktberufung auf befristete Zeit kann notfalls von den ausbildungsbezogenen Voraussetzungen abgesehen werden. Vorrang haben aber Kandidaten, welche die Zugangsvoraussetzungen für das Fach erfüllen. 

Rechtsquelle

Beschluss der Landesregierung Nr. 286 vom 11. März 2014

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Letzte Aktualisierung: 30/07/2025