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Kollektivvertragsverhandlungen

Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und auf dezentraler Ebene (für das Personal des Landes und der öffentlichen Körperschaften, die von ihm abhängig sind oder deren Ordnung unter seine oder die ihm übertragene Gesetzgebungsbefugnis fällt)  werden, gemäß Artikel 4-bis des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6, von der Agentur für die Gewerkschaftsbeziehungen geführt.

Die Kollektivvertragsverhandlungen umfassen alle Bereiche des Arbeitsverhältnisses, die nicht gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6 (Personalordnung des Landes)  mit Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen geregelt werden.

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Letzte Aktualisierung: 01/07/2025