Befristete Aufnahme über Direktberufung für das Kindergartenpersonal
Beschreibung
Bei der Direktberufung handelt es sich um eine Aufnahme außerhalb der Rangliste oder falls die notwendigen Voraussetzungen fehlen, um in die Rangliste des Kindergartenpersonals eingetragen zu werden. Wenn die Rangliste erschöpft ist, kann die jeweilige Kindergartendirektion Personal über Direktberufung für einen bestimmten Zeitraum aufnehmen.
Wer kann das Ansuchen stellen
Alle Personen, die in den Kindergärten arbeiten möchten:
- als Kindergärtner oder Kindergärtnerin;
- als pädagogischer Mitarbeiter oder als pädagogische Mitarbeiterin;
und aus den folgenden Gründen nicht in die Rangliste eingetragen wurden:
- Fehlen der notwendigen Voraussetzungen für die Eintragung in die Rangliste;
- Ablauf der Frist für die Einreichung des Antrags.
Voraussetzungen
Ihre Muttersprache sollte der Erziehungssprache des Kindergartensprengels entsprechen.
Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Landesdienst finden Sie in folgender Anlage: Allgemeine Voraussetzungen.
Was benötigen Sie
Um sich für die Aufnahme zu bewerben, müssen Sie folgende Dokumente vorbereiten:
Es sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Studientitel, Berufstitel, Maturadiplom, Spezialisierung;
- Dienstbestätigungen oder Unterlagen zur Bescheinigung der Berufserfahrung;
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis falls vorhanden.
Alternativ kann auch eine Ersatzerklärung beigelegt werden.
So wird es gemacht
Sie können Ihre Bewerbung ausschließlich per E-Mail einreichen, das an die am Ende des Ansuchens angegebenen Kindergartensprengel zu richten ist. Die Kontakte der deutschen Kindergartensprengel finden Sie in folgender Anlage: Kindergartensprengel.
So geht es weiter
Die Aufnahme erfolgt durch ein einfaches Auswahlverfahren. Dieses besteht aus einem Gespräch, um den geeignetsten Bewerber bzw. die geeignetste Bewerberin auszuwählen.
Zeiten und Fristen
Sie können Ihr Ansuchen jederzeit direkt bei den Kindergartensprengeln einreichen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich nur für ein Berufsbild bewerben, das im Ansuchen angegeben ist?
Sie können sich für alle im Ansuchen angeführten Berufsbilder bewerben.
An wie viele Kindergartensprengel kann ich das Formular für die Aufnahme über Direktberufung senden?
Sie können das Formular an alle Kindergartensprengel senden, für die Sie sich interessieren.
An wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen über die derzeit verfügbaren Stellen zu erhalten?
Wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Kindergartensprengel.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser (Externer Link - Lexbrowser).
Rechtsgrundlagen
- Beschluss der Landesregierung vom 30. Jänner 2026, Nr. 70: “Stellenvergabe an das Kindergartenpersonal" (Externer Link - Lexbrowser)
- Beschluss der Landesregierung vom 16. März 2021, Nr. 240: "Sprachprüfung"
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenverarbeitung Abteilung Personal | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Zuständige Stelle
Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal
Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
E-Mail: kindergartenpersonal@provinz.bz.it
PEC: kindergartenpersonal.personalematerne@pec.prov.bz.it
Website: personal.provinz.bz.it
Telefon: +39 0471 41 16 00
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: 24/04/2026