Befristete Aufnahme über Direktberufung für das Kindergartenpersonal
Sind die Rangordnungen erschöpft, kann die jeweilige Kindergartendirektion zeitbegrenzt Personal mittels Direktberufung aufnehmen. Die Aufnahme erfolgt durch ein einfaches Auswahlverfahren, bestehend aus einem Kolloquium.
Der Antrag für die Aufnahme über Direktberufung ist direkt an die Kindergartendirektionen zu stellen.
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst müssen erfüllt sein. Die Muttersprache des Bewerbers sollte der Erziehungssprache der Kindergartendirektion entsprechen.
Befristete Aufnahme über Direktberufung für das Kindergartenpersonal
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Letzte Aktualisierung: 26/06/2025