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Führungskräfte

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Wettbewerbe und Aufrufe für Führungskräfte.

Die Aufrufe und die Wettbewerbe für Führungskräfte sind im Landesgesetz Nr. 6, vom 21. Juli 2022(Link esterno), „Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung“ geregelt.

Dieses Gesetz führt die Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems ein und regelt sie; davon ausgenommen sind die ärztliche, die tierärztliche und die sanitäre Führungsstruktur des Landesgesundheitsdienstes sowie die Führungsstruktur der Schulen staatlicher Art. Seine Bestimmungen gelten für die Führungskräfte der Autonomen Provinz Bozen und deren Hilfskörperschaften sowie jene der Landesagenturen und anderer öffentlicher Körperschaften, die vom Land abhängen oder deren Ordnung unter seine oder die ihm übertragene Gesetzgebungsbefugnis fällt.

Gesetzgebung: Die Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen: Das Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17

Prof. Marco Bombardelli, Februar 2017

Gesetzgebung: Datenschutzkodex - Legislativdekret vom 30. Juni 2003, N. 196

Legislativdekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196 Datenschutzkodex

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Letzte Aktualisierung: 22/12/2025