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Teilzeit

Hier finden Sie Informationen über die Teilzeit-Arbeitszeiten der verschiedenen Berufskategorien.

Berufskategorien

Sie haben die Möglichkeit in Teilzeit mit 19, 23, 28 oder 33 Wochenstunden zu arbeiten.
Unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse, der Gleit- und Kernzeiten und der Bedürfnisse des Personals kann die Teilzeitarbeit horizontal, vertikal oder gemischt verteilt werden. Der entsprechende individuelle Dienststundenplan ist schriftlich zu vereinbaren.

Es gibt fixe und flexible Teilzeitstundenpläne.
Bei fixen Stundenplänen sind die Wochentage schon vorprogrammiert, an denen ganztägig, halbtägig oder nicht gearbeitet wird. Diese Stundenpläne gibt es für 19 und 28 Wochenstunden.

Bei flexiblen Stundenplänen sind die Wochentage, an denen gearbeitet wird, nicht vorprogrammiert. Bei diesen Stundenplänen kann die Verteilung der wöchentlichen Arbeitsstunden auch öfters geändert werden. Die Verteilung der Arbeitsstunden vereinbaren Sie schriftlich mit Ihrer Führungskraft. Diese Stundenpläne gibt es für 19, 23, 28 und 33 Wochenstunden.

  • Bei 19 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 3,48 Stunden
  • Bei 23 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 4,36 Stunden
  • Bei 28 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 5,36 Stunden
  • Bei 33 Wochenstunden entspricht die durchschnittliche Tagesarbeitszeit 6,36 Stunden

Laut Art. 2 des Bereichsabkommens für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration vom 11.06.2019 beträgt die vertragliche Arbeitszeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis 38 Wochenstunden.Im Rahmen der Arbeitszeit ist während der Zeit der didaktischen Tätigkeit die Bildungsarbeit und Unterstützungsarbeit mit den Kindern, Schülern und Schülerinnen im Ausmaß von 31 Wochenstunden zu leisten, auf welche im Verhältnis zur Verwaltungstätigkeit ein Koeffizient von 1,22 zur Anwendung kommt. Die individuelle Vor- und Nachbereitung der Bildungs- und Unterstützungstätigkeit sind ebenfalls Aufgaben laut Berufsbild und müssen in jedem Fall geleistet werden.

Aufträge mit weniger als 38 Wochenstunden sind Teilzeitaufträge für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration und die Aufteilung der Wochenstunden für die direkte Arbeit mit den Kindern, Schülern und Schülerinnen und für die Planung, Vorbereitung und Fortbildung erfolgt im Verhältnis.

In diesem Rahmen legt die Leitung der Bildungs- und Erziehungseinrichtung aufgrund der Bedürfnisse des Kindes, Schülers, der Schülerin mit Beeinträchtigung den Stundenplan des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin für Integration fest. Nach Möglichkeit werden die Bedürfnisse des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin berücksichtigt.

Bereichsabkommen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration vom 11. Juni 2019, Beschluss der LR 464/2019: Regelung zur Arbeitszeit (Externer Link - Lexbrowser)

Die Teilzeitarbeit des Kindergartenpersonals wird von den folgenden Bestimmungen geregelt: 

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Letzte Aktualisierung: 25/07/2025