Versetzungen des im Dienst stehenden Kindergartenpersonals
Versetzungen des im Dienst stehenden Kindergartenpersonals
Die Versetzungen sind mit Beschluss der Landesregierung Nr. 70 vom 30.01.2026 geregelt.
Beschluss der Landesregierung Nr. 70 vom 30.01.2026 (Externer Link - Lexbrowser)
Für Fragen oder einen eventuellen Widerruf Ihres Versetzungsgesuches wenden Sie sich bitte an die Kindergartensprengel.
Der Widerruf der Versetzungsgesuche kann bis einschließlich Mittwoch 30. April 2025 beim jeweiligen Kindergartensprengel hinterlegt werden.
Das Personal, welches die Geltendmachung des Vorranges laut Gesetz 104/1992 beantragt hat, scheint aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Rangordnung nur an der Position laut vorgesehenen Kriterien ohne Vorrang (normale Position) auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Datenschutzes in der Versetzungsrangordnung die Punkte für das Dienstalter, für die Kinder und für die sozialen Kriterien nicht getrennt in jeweils einer eigenen Spalte aufscheinen. Es wird nur die Gesamtpunktezahl angegeben.
veröffentlicht am 28.04.2025
Definitive Versetzungsrangordnung Kindergartenjahr 2025/2026
Integrationskindergärtner/Integrationskindergärtnerin
Kindergärtner/Kindergärtnerin
Pädagogischer Mitarbeiter/Pädagogische Mitarbeiterin
Hier finden Sie das PDF-Dokument, aus welchem die Anzahl der Personen/Kategorie, die einen Vorrang laut Gesetz 104/1992 geltend machen können:
veröffentlicht am 12.05.2025
Vorläufige Versetzungsrangordnung Kindergartenjahr 2025/2026
Integrationskindergärtner/Integrationskindergärtnerin
Kindergärtner/Kindergärtnerin
Pädagogische Mitarbeiter/Pädagogische Mitarbeiterin
Hier finden Sie das PDF-Dokument, aus welchem die Anzahl der Personen/Kategorie, die einen Vorrang laut Gesetz 104/1992 geltend machen können:
veröffentlicht 07.05.2024
Ansprechpersonen
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Letzte Aktualisierung: 20/02/2026