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Befristete Aufnahme über Direktberufung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration

Wenn die Rangordnung für befristete Aufnahme erschöpft ist und es nicht möglich ist Personal der Direktion mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsverhältnis über die Rangordnung zusätzlich zu beauftragen, besetzen die Direktionen der Kindergärten und Schulen die verfügbaren Stellen mit Beauftragungen über Direktberufung. Im Falle von Mangel an Personen mit den ausbildungsmäßigen Zugangsvoraussetzungen für das Berufsbild, können auch Personen ohne diese Voraussetzungen beauftragt werden, die von der zuständigen Führungskraft für den Dienst als geeignet erachtet werden.

Voraussetzungen

In jedem Fall müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst erfüllt sein: DLH 22/2013 und Artikel 38 L.D.165/2001

Die Muttersprache der antragstellenden Person muss in der Regel der Unterrichts- und Erziehungssprache der Kindergarten- oder Schuldirektion entsprechen, wo man arbeiten möchte.

Für das Berufsbild der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration ist eine Aufnahme absolut unzulässig, wenn man wegen einer Straftat verurteilt worden ist, welche in Zusammenhang mit Kinderprostitution, mit Kinderpornografie, mit der Innehabung von pornografischem Material, mit touristischen Initiativen zwecks Ausbeutung der Kinderprostitution sowie mit Köderung von Minderjährigen steht, beziehungsweise wenn die Nebenstrafe des Verbotes der Ausübung von Tätigkeiten, die einen direkten und regelmäßigen Kontakt zu Minderjährigen mit sich bringen, besteht (Art. 600 des Strafgesetzbuches: Schutz von Kindern und Jugendlichen).

Antrag

Um die Direktberufung zu beantragen, müssen Sie das folgende Antragsformular für die Direktberufung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration pro Schuljahr bei den einzelnen Direktionen des Kindergartens und der Schule Ihres Interesses einreichen (vom Kindergarten bis zur Oberschule):
Mafi Gesuchsvordruck Direktberufung

Für die Einreichung ist keine Frist vorgesehen, Sie können den Direktionen Ihr Interesse jederzeit mitteilen. Im Fall kann das Datum der Interessensbekundung ein Auswahlkriterium sein.

Stellen

Auf der Homepage der Abteilung Personal Freie Stellen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration  können Sie die Stellen einsehen, welche von den zuständigen Führungskräften der Kindergarten- und Schuldirektionen über Direktberufung vergeben werden. 

  • Zuerst sind alle Stellen veröffentlicht, welche eventuell von der zentralen Stellenwahl übriggeblieben sind. 
  • Dann sind für wenigstens 2 Arbeitstage die freien Stellen (nicht die Ersatzstellen) veröffentlicht, welche nach der zentralen Stellenwahl und während dem Schuljahr bekannt werden. 
  • Die Ersatzstellen, welche nach der zentralen Stellenwahl und während dem Schuljahr bekannt werden, sind nicht veröffentlicht, diese ergeben sich oft sehr kurzfristig und werden unverzüglich von den zuständigen Führungskräften der Kindergarten- und Schuldirektionen laut vorgesehener Kriterien vergeben, im Fall von Direktberufung unter Berücksichtigung der Personen, welche ihr Interesse mitgeteilt haben.

Rechtsquelle

Regelung zur Stellenvergabe an das Integrationspersonal des Landes - Beschluss der LR 2023/186, i.g.F., Anlage A (Externer Link - Lexbrowser)

Kontakte

Die Kindergarten- und Schuldirektionen finden Sie auf den Web-Portals der einzelnen Bildungsdirektionen Südtirols:
Deutsche Bildungsdirektion (Externer Link - deutsche Bildungsdirektion)
Ladinische Bildungsdirektion (Externer Link - ladinische Bildungsdirektion)

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Letzte Aktualisierung: 21/04/2026