[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Aufnahme für das Lehrpersonal der Musikschulen

Rangordnungen

Die befristete Aufnahme des Lehrpersonals für die Musikschulen des Landes erfolgt in der Regel auf der Grundlage von ständigen Rangordnungen, in die sich die interessierten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend ihrer Muttersprache und des angestrebten Unterrichtsfachs eintragen.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1129 vom 19. Dezember 2023 wurde die neue Regelung für die befristete und unbefristete Aufnahme von Musikschullehrer/Innen an den Musikschulen des Landes genehmigt.

Die neue Regelung legt die Zugangsvoraussetzungen und die Modalitäten für die Bewerbung zwecks Eintragung in die Rangordnung für die befristete Aufnahme fest und enthält die Kriterien für die Erstellung und Verwaltung der Rangordnungen. Neu ist, dass für die Erlangung der Eignung, welche Grundlage für die unbefristete Aufnahme ist, öffentliche Wettbewerbe durchgeführt werden. Diese sind nicht an die Rangordnung gebunden und werden mit eigener Maßnahme ausgeschrieben.

Die Anträge für die Rangordnung müssen jährlich eingereicht werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren

Letzte Aktualisierung: 02/07/2025