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Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung – Wiederaufnahme des Dienstes ab 2. November 2026

02.11.2026, 10:00

Update infolge der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug Nr. 12 vom 28.10.2026

Ab dem 2. November 2026 nimmt das für die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen zuständige Amt seine Tätigkeit am neuen provisorischen Sitz in der Garibaldistraße Nr. 4, Bozen, wieder auf. Ab demselben Datum wird die mit Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmannes Nr. 5 vom 17.07.2026 verfügte Aussetzung der Entgegennahme der Erklärungen aufgehoben.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Antrag auf Teilnahme am Verfahren ab dem 2. November 2026, 00:00 Uhr, einreichen, müssen, mit Ausnahme jener Personen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind, bereits vor dem Ausfüllen des Online-Antrags die Bescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeit beim Landesgericht abgeholt haben. 

Sollte es aus nachweislich objektiven Gründen, wie beispielsweise aufgrund eventueller Verzögerungen des Landesgerichts bei der Ausstellung der Bescheinigungen nach Wiederaufnahme des Dienstes, nicht möglich sein, die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu oder Angliederung an eine Sprachgruppe zu erhalten, so sind diese Gründe dem Amt für Personalaufnahme vor Übermittlung des Antrags auf Zulassung zum Wettbewerb schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ist im Feld „Ausstellungsdatum“ (der Bescheinigung) das Datum der der Einreichung des Antrags anzugeben. Die Zulassung zum Verfahren erfolgt in diesem Fall mit Vorbehalt. Für weitere allgemeine Informationen zur Anmeldung zu Wettbewerbsverfahren können Sie sich an das Amt für Personalaufnahme (personalaufnahme@provinz.bz.it) wenden.

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