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Personal der Berufs- und Fachschulen, Lehrpersonal mit fünfjährigem Hochschulstudium

Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (Verkürztes Verfahren)


Enddatum: 31.12.2026, 12:00


Voraussetzungen für die Zulassung:

  • eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs – ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises
  • innerhalb 1. Oktober 2025 einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2025/2026:
  • mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2025 bis 31.05.2026), und
  • einem Stundenpensum von mindestens 6 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)
  • den Zweisprachigkeitsnachweis C1 oder B2 erworben innerhalb 28.2.2025 (oder laut geltender Bestimmung den Lehrpersonen mit Zweisprachigkeit gleichgestellt)
  •  bereits absolvierte pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung der ausländischen Lehrbefähigung) bzw. Eignung in anderem Fach

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