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Vertrauensrätin

Kommt es im Arbeitsumfeld zu Diskriminierung, Belästigungen, Mobbing oder Konflikten, gilt es, die Betroffenen zu unterstützen und ihnen Hilfsangebote zu machen. Daher hat die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz der Würde des Personals beschlossen und die Funktion der Vertrauensperson in der Landesverwaltung eingeführt (BLR vom 11. August 2020, Nr. 584). Die Vertrauensperson ist eine verwaltungsexterne, qualifizierte Fachperson. Als solche ist sie weisungsunabhängig und zur Verschwiegenheit und Wahrung der Anonymität verpflichtet.

Stella Lazzarini wurde zur Vertrauensrätin der Landesverwaltung ernannt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung können sich bei jeglicher Form von Belästigung oder Diskriminierung sowie bei Konflikten und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens am Arbeitsplatz an die Vertrauensrätin wenden. Die Vertrauensrätin steht betroffenen Personen beratend und betreuend zur Seite und plant gemeinsam mit ihnen geeignete Schritte für die Lösung oder Verbesserung der Situation. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Person bezieht sie weitere Beteiligte ein oder ergreift Maßnahmen.

Alle weiteren Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie auf der myNET-Seite des Amtes für Personalentwicklung (zugänglich nur für Landesbedienstete und Lehrpersonal)

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