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Adoption

Bei Adoption, Anvertrauung zwecks Adoption und zeitbegrenzter Anvertrauung gelten die Bestimmungen laut BÜKV und somit die oben ausgeführten Anleitungen:

Was die Mutterschaft, Vaterschaft, Elternzeit und tägliche Ruhepause betrifft, sind außerdem die besonderen vom Staat vorgesehenen Alters- und Beanspruchungsgrenzen zu beachten.
Nähere Informationen zur nationalen und internationalen Adoption und zur Anvertrauung zwecks Adoption gehen aus der Anlage 3 vom Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 11 vom 16.05.2012 hervor.

Rechtsquellen

Kontakte

Nadia Bertoldi

Kindergarten- und Integrationspersonal

Ilse Frasnelli

Kindergarten- und Integrationspersonal

Ruth Großgasteiger

Verwaltung (nicht Schulen)

Michela Tagliari

Verwaltung (nicht Schulen)

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Letzte Aktualisierung: 11/08/2025