Adoption
Bei Adoption, Anvertrauung zwecks Adoption und zeitbegrenzter Anvertrauung gelten die Bestimmungen laut BÜKV und somit die oben ausgeführten Anleitungen:
- Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
- Elternzeit
- Tägliche Ruhepause
- Krankheit des Kindes
- Wartestand für Personal mit Kindern
- Freistellung aus Erziehungsgründen
Was die Mutterschaft, Vaterschaft, Elternzeit und tägliche Ruhepause betrifft, sind außerdem die besonderen vom Staat vorgesehenen Alters- und Beanspruchungsgrenzen zu beachten.
Nähere Informationen zur nationalen und internationalen Adoption und zur Anvertrauung zwecks Adoption gehen aus der Anlage 3 vom Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 11 vom 16.05.2012 hervor.
Rechtsquellen
Kontakte
Nadia Bertoldi
Kindergarten- und Integrationspersonal
Ilse Frasnelli
Kindergarten- und Integrationspersonal
Ruth Großgasteiger
Verwaltung (nicht Schulen)
Michela Tagliari
Verwaltung (nicht Schulen)
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: 11/08/2025